Hier sind die wichtigsten Informationen in einem Überblick zusammengefasst. Welche Leistungen übernimmt die Pflegekasse?
Sachleistung
Der von Ihnen gewählte ambulante Pflegedienst führt die Pflege durch und stellt diese der Pflegekasse in Rechnung.
Pflegegeld:
Ihre Angehörigen pflegen Sie und erhalten dafür Geld von der Pflegekasse.
Kombination
Der Pflegedienst und Ihre Angehörigen übernehmen jeweils einen Teilbereich der Pflege, d.h. Sachleistung und Pflegegeld werden kombiniert.
Wann liegt eine Pflegebedürftigkeit vor?
Personen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf Dauer (voraussichtlich von mindestens sechs Monaten) in erheblichem oder höherem Maße Hilfe benötigen, gelten als pflegebedürftig. Es gibt 5 Pflegegrade der Pflegebedürftigkeit. Beider Einstufung werden folgende Kategorien betrachtet: Eingeschränkte Alltagskompetenz, Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung etc.
Bei der Einstufung werden vier Kategorien betrachtet: Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung. Je nach Bedarf des jeweiligen Patienten wird dann in Pflegestufen eingeteilt. Diese unterscheiden sich wie folgt:
Pflegegrad1 (geringe Beeinträchtigung)
Eine geringe Beeinträchtigung nach Pflegegrad 1 liegt vor, wenn die pflegebedürftige Person mindestens 12,5 Punkte (von max. 100) erreicht.
Pflegegrad2 (erhebliche Beeinträchtigung)
Eine erhebliche Beeinträchtigung nach Pflegegrad 2 liegt vor, wenn die pflegebedürftige Person mindestens 27 Punkte (von max. 100) erreicht.
Pflegegrad 2 ist vergleichbar mit der Pflegestufe 1.
Pflegegrad3 (schwere Beeinträchtigung)
Eine schwere Beeinträchtigung nach Pflegegrad 3 liegt vor, wenn die pflegebedürftige Person mindestens 47,5 Punkte (von max. 100) erreicht.
Pflegegrad 3 ist vergleichbar mit der Pflegestufe 2.
Pflegegrad 4 (schwerste Beeinträchtigung)
Schwerste Beeinträchtigung nach Pflegegrad 4 liegt vor, wenn die pflegebedürftige Person mindestens 70 Punkte (von max. 100) erreicht.
Pflegegrad 4 ist vergleichbar mit der Pflegestufe 3.
Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung)
Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen nach Pflegegrad 5 liegt vor, wenn die pflegebedürftige Person mindestens 90 Punkte (von max. 100) erreicht.
Pflegegrad 5 ist vergleichbar mit der Pflegestufe 3 plus Härtefall-Anspruch.
Hier bieten wir Ihnen einige zusätzliche Leistungen:
Wir ermöglichen Ihnen weiterhin an Aktivitäten in Ihrer Umgebung teilzunehmen. Es ist sehr wichtig, den bestehenden sozialen Kontakt zu pflegen und neue Bekanntschaften zu schließen.
Hier einige Beispiele zum Thema Aktivitäten:
Nach Bedarf für neue Entdeckungen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Dazu gehören zum Beispiel folgende Leistungen:
Die Beratung für Sie und Ihre Angehörige ist bei uns selbstverständlich kostenlos.
Wir helfen Ihnen in allen Fragen rund um die ambulante Pflege. Rufen Sie uns an und erfahren Sie mehr. Bei Ihnen vor Ort können wir Ihre persönliche Situation besprechen!
A-Team - gemeinsam den Weg gehen